Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel:
Grundsätzlich erfordert ein Dienstleistungs- und Vermittlungstätigkeit immer eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. Grundlage ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Unsere Angebote und die enthaltenen Angaben sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf / eine Zwischenvermietung ist vorbehalten.
2. Alle gemachten Angaben erfolgen nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung, da unsere Informationen auf den Auskünften Dritter basieren.
3. Provisionsregelung bei Vermietungen: Gemäß dem Gesetz zum Bestellerprinzip. gültig ab 1.6.2015, fällt für den Mieter bei Vermittlung eines Mietobjektes keine Provision an. Hat uns der Mietsuchende jedoch einen Maklersuchauftrag erteilt, ist bei Nachweis zur Gelegenheit und / oder Vermittlung eines Mietvertrages gemäß dem Suchauftrag ein Honorar in Höhe von 2,32 Kaltmieten inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, bei privater Objektnutzung zu zahlen. Erteilt der Vermieter uns einen Auftrag zum Nachweis, bzw. zur Vermittlung eines Mietvertrages, so beträgt die Provision im Erfolgsfall 2,38 Kaltmieten inkl. MwSt. (gültig ab 1.6.2015 mit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips). Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Provison für den Mieter 3,57 Kaltmieten inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (bei derzeit gültigem Mehrwertsteuersatz), ab Vertragsunterzeichnung zu zahlen.
4. Provisionsregelung bei Käufen/Verkäufen: Ab dem 23.12.2020 tritt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen für Einfamilienhäuser und Wohnungen an Privatverbraucher in Kraft. Hinweis: die neue Regelung gilt jedoch nicht für die Vermittlung von Baugrundstücken, 2- ,3- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien, gewerbliche Immobilien, sowie Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäuser an gewerbliche Kunden.
- Nach der neuen Regelung betreffend Vermittlung von Kaufverträgen für Einfamilienhäuser und Wohnungen, ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklerprovision nur wirksam, wenn sich die Partei, die den Makler alleine beauftragt hat (i. d. R. der Verkäufer), zur Zahlung von mindestens der Hälfte der vereinbarten Provision verpflichtet. Die andere Partei muss ihren Anteil zudem erst dann zahlen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist (Überweisungsträger oder Bankbeleg). Beispiel: Meldet sich ein Kaufinteressent auf ein durch den Makler angebotenes, die neuen Regelungen betreffendes Objekt, für welches der Makler mit dem Verkäufer als Auftraggeber einen Maklervertrag z. B. über eine Provision von 7,14 % inkl. 19 % MwSt. abgeschlossen hat, so kann der Makler mit dem Interessenten ebenfalls einen Maklervertrag abschließen, in dem die Übernahme der Provision von maximal der Hälfte - hier 3,57 % inkl. 19 % MwSt. - der mit dem Verkäufer getroffenen Provisionshöhe vereinbart wird. Es gilt hierfür § 656 d des BGB (Maklervertrag mit einer Partei und Übernahmevereinbarung mit der anderen Partei).
- Bei einer Doppelbeauftragung durch Käufer und Verkäufer (§ 656 c, BGB) zahlen immer beide die Provision in gleicher Höhe. Provisionsansprüche werden mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Es ist kein Zahlungsnachweis notwendig.
- Maklerauftrag mit dem Verkäufer, ohne Übernahmevereinbarung des Käufers (§ 652 BGB): Die zu vereinbarende Provision wird alleine durch den Verkäufer gezahlt. Fälligkeit , wenn der Kaufvertrag zustande kommt.
- Maklersuchauftrag des Käufers (§ 652 BGB): Die Provision wird alleine durch den Käufer gezahlt, wenn der Kaufvertrag zustande kommt und der Makler das Objekt nicht bereits vor dem Suchauftrag an der Hand hatte, oder eine Vereinbarung darüber geschlossen hatte.
5. Sollte dem Interessenten das betreffende Angebot bereits bekannt sein, muss dies seinerseits innerhalb von 3 Tagen angezeigt werden. Tut er dies nicht und es kommt zu einem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss, ist die Provision in unter Punkt 3 genannter Höhe zu zahlen.
6. Der Anspruch auf die Zahlung des Honorars bleibt auch dann geltend, wenn der bereits abgeschlossene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus sonstigen anderen Gründen aufgelöst wird.
7. Alle Angebote und deren Inhalte sowie Mitteilungen sind im Interesse unserer Kunden streng vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit uns gestattet. Bei Nichtbeachtung dieses Gebotes der Vertraulichkeit und dem Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages mit Dritten, verbürgt sich der Kauf-/Mietinteressent für die dem Makler entgangene Vergütung.
8. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung (AGB, Verträge) ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!